Häufig gestellte Fragen - FAQ
Für registrierte Fachkräfte mit Zertifikat stehen nach dem Login weiterführende Informationen und FAQs zur Nutzung der Plattform bereit.
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Die meisten bislang etablierten Zertifikate für Ernährungsfachkräfte unterscheiden nicht zwischen Anbieterqualifikationen für Leistungen im Bereich der Prävention und im Bereich der Therapie.
Für Patienten1 und Zuweiser ist daher nicht eindeutig nachvollziehbar, ob die entsprechende Fachkraft für Leistungen im Rahmen der Ernährungstherapie aus- bzw. fortgebildet ist.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) fordert seit September 2022 für neu einzustellende Hochschulabsolventen 100 ECTS (gemäß Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" - Punkt 4.1). Diese 100 ECTS können durch Studienleistungen oder Fortbildungen analog zu den Inhalten des Zertifikates nachgewiesen werden. Für Hochschulabsolventen, die bereits vor 01.04.2023 in der med. Rehabilitation beschäftigt waren, gilt Bestandschutz. Die DRV Bund behält sich zudem einrichtungsbezogene Einzelfallentscheidungen vor (z.B. bei einschlägiger Berufserfahrung).
EIN Zertifikat Ernährungstherapie macht deutlich, dass es einer besonderen Qualifikation für die ernährungstherapeutische Beratung bedarf und dass Diätassistenten bzw. entsprechend zertifizierte Hochschulabsolventen2 die für die Erbringung von Leistungen der Ernährungstherapie notwendige Qualifikationen vorweisen.
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ bildet die Grundqualifikation für das Heilmittel Ernährungstherapie ab. Hier gilt folgendes: Diätassistenten und Hochschulabsolventen3 mit entsprechend nachgewiesenen Kompetenzen (Grundqualifikation) PLUS den für die jeweilige Indikation notwendigen spezifischen Kompetenzen und Patientenjahren können die Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 125 SGB V ambulante Ernährungstherapie bei Mukoviszidose oder seltene angeborene Stoffwechselstörungen beantragen.
EIN Zertifikat ist ein klares Erkennungszeichen und macht es einfacher, sich in dem immer undurchsichtiger werdenden „Zertifikate Dschungel“ klar abzugrenzen v.a. gegen nicht qualifizierte und selbsternannte Ernährungsberater und Influencer.
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ ist die Voraussetzung für die Eintragung auf der gemeinsamen Plattform Ernährungstherapie (https://e-zert.de).
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse
Die gemeinsame Plattform Ernährungstherapie zeigt, dass es einer besonderen Qualifikation für die ernährungstherapeutische Beratung bedarf.
Sie soll die einfache und zentrale Anlaufstelle für Patienten1 werden, um Zertifikatsinhaber, deren Leistungen bezuschussungsfähig sind, zuverlässig zu finden.
Weiterhin soll für Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherung etc.), Zuweiser (Ärzte) und Kliniken klar erkennbar sein, dass die Zertifikatsinhaber fachlich und methodisch für therapeutische Leistungen bei Erkrankten befähigt sind.
Zertifikatsinhaber müssen zukünftig nur an einer Stelle ihre Daten pflegen und aktuell halten.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
E-Zert e. V. sucht proaktiv das Gespräch mit den Krankenkassen bzw. deren Dachverbänden und informiert über die neue Plattform. Die bisherigen Reaktionen sind sehr positiv, da es für die Krankenkassen momentan kaum möglich ist, die Qualifikation der Leistungsanbietenden in der Ernährungstherapie einzuschätzen.
Alle E-Zert zertifizierten Ernährungsfachkräfte sollten die Möglichkeit nutzen die Sozialversicherungs-Fachangestellten vor Ort über E-Zert zu informieren. Hierfür dient die zweite Seite Ihres Zertifikats. Diese finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Dokumente" zum Download. Ebenfalls im Menüpunkt "Dokumente" enthalten - ein vorformulierter Mailtext.
Als Leistungserbringer1 für das Heilmittel Ernährungstherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V wurden Diätassistenten als der Gesundheitsfachberuf für die Erbringung von Ernährungstherapie (und Prävention) und Hochschulabsolventen mit entsprechenden grundsätzlichen Kompetenzen für Ernährungstherapie zugelassen. Auf Basis der Inhalte der bundeseinheitlich geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Diätassistenten wurden erstmals einheitliche Mindestanforderungen formuliert die Absolventen2 der ungeregelten Studiengänge für die Arbeit in der Ernährungstherapie mitbringen müssen.
Die festgelegte Grundqualifikation für Ernährungstherapie ermöglicht eine transparente, bundeseinheitliche und verbandsübergreifende Überprüfung anhand der Zulassungsvoraussetzungen:
o damit die erbrachten ernährungstherapeutischen Leistungen teilweise (oder ganz) von der Krankenkasse erstattet werden können.
o damit Hochschulabsolventen2 zukünftig in Reha-Einrichtungen tätig werden können.
Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag zum Schutz der Patienten und grenzen uns von nicht adäquat qualifizierten, „selbsternannten Ernährungsberatern“ oder von auf Prävention fokussierten Ernährungsfachkräften ab.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse
Die Anforderungen sind in der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" im Punkt 4.1 detailliert aufgeführt.
Diätassistenten1 erfüllen aufgrund der staatlich geregelten Ausbildung und Prüfung die Grundqualifikation, da sie einen durch ein Bundesgesetz (DiätAssG) geregelten Heilberuf ausüben.
Ernährungswissenschaftliche/oecotrophologische Studiengänge haben aufgrund der Freiheit der Lehre sehr unterschiedliche Curricula. Darüber hinaus können Studierende unterschiedliche Schwerpunkte legen, beides führt zu uneinheitlichen Qualifikationen. Absolventen2 von Hochschulen müssen daher den Nachweis einer den Diätassistenten vergleichbaren Qualifikation erbringen. [Excel Tabelle zum Ausfüllen: 2024-10-23 Zulassungsvoraussetzungen ET download.xlsx]
Grundqualifikation (Zulassungsvoraussetzungen) für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie" (angelehnt an bisherigen DGE-Zulassungskriterien für die präventive Ernährungsintervention) | ||||
Die Gesamtsumme von 100 ECTS muss durch die Ausbildung/das Studium/ oder durch Fortbildung erreicht werden (Empfehlung: 90 ECTS aus dem Studium und 10 ETCS durch Fortbildung). Innerhalb eines Bereichs müssen alle Themen zu annähernd gleichen Anteilen vertreten sein. Die Zuordnung von vergleichbaren Inhalten zu den Themen kann flexibel gehandhabt werden, z. B. zwischen B1 und E2 | ||||
Bereiche | Themen | Inhalte (Schwerpunkte und Beispiele) | Mindestens zu erreichende ECTS(absolviert in Bachelor/Master/Fortbildung) | |
Naturwissen-schaftliche Grundlagen | N1 | Allgemeine, anorganische | Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie | 10 |
N2 | Epidemiologie, Statistische Mathematik, | Auswertung und Interpretation von Daten und Studien; Deskriptive und analytische Statistik, Epidemiologie; Elemente der Differential- und Integralrechnung, Ausgleichs- und Regressionsrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundbegriffe der Physik | ||
Biologisch-medizinische Grundlagen | B1 | Biochemie | Grundlagen biochemischer Prozesse und Reaktionen | 10 |
B2 | Biologie und Genetik | Molekularbiologie, Grundlagen der Genetik | ||
B3 | Physiologie | Funktion (Physiologie) des menschlichen Organismus, u. a. Zellphysiologie, Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt | ||
B4 | Anatomie | Aufbau (Anatomie) des menschlichen Organismus, u. a. Gastrointestinaltrakt, Herz-Kreislauf-System | ||
B5 | Mikrobiologie | Grundlagen der Mikrobiologie | ||
B6 | Erste Hilfe | Allgemeines Verhalten bei Notfällen; Erstversorgung von Verletzten; Blutstillung und Wundversorgung; Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung; Versorgung von Knochenbrüchen; Transport von Verletzten; | ||
Ernährungs-wissenschaft | E1 | Ernährungs-physiologie | Energiebedarf und -stoffwechsel; Verdauung und Resorption, Verdauungsenzyme, hormonelle Regulation und Steuerung | 20 |
E2 | Biochemie der Ernährung | Biochemische Reaktionen, Intermediärstoffwechsel, Pathobiochemie | ||
E3 | Ernährungslehre, Ernährung des Menschen | Ernährungssituation in Deutschland und weltweit, Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr, Zusammensetzung der Nahrung/Nahrungsinhaltsstoffe; Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr und praktische Alternative Ernährungsformen; | ||
E4 | Angewandte Ernährung/ | Anforderungen an die Ernährung ausgewählter Bevölkerungsgruppen (insbes. Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Senioren); Entwicklung bedarfsorientierter Ernährungskonzepte; Methoden der Ernährungserhebung; Methoden zur Ermittlung des Ernährungsstatus von Personen Nährwertberechnung | ||
E5 | Praktikum/Hospitation: Ernährungsstatus | Anthropometrische Messmethoden, Messung der Körperzusammensetzung mit verschiedenen Methoden, Erfassung des Ernährungsstatus | ||
Lebensmittel-wissenschaft | L1 | Lebensmittelchemie | Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln, Sekundäre Pflanzenstoffe; Gentechnik | 15 |
L2 | Lebensmitteltechnologie | Prozessschritte und Abläufe der Verarbeitung, Einfluss von Prozessabläufen auf Qualität und Inhaltsstoffe der Lebensmittel; Lebensmittelsensorik | ||
L3 | Grundlagen der Lebensmittel-verarbeitung | Zubereitungsverfahren und deren Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln | ||
L4 | Warenkunde | Natürliche und industriell hergestellte Produkte: Herkunft, Verarbeitung, stoffliche Zusammensetzung, Qualitätsmerkmale | ||
L5 | Lebensmittelmikrobiologie, | Mikrobiologie und Toxikologie der Lebensmittel, pathogene Mikroorganismen, | ||
L6 | Lebensmittel-recht | Grundlegende nationale und EU-weite Regelungen zum Lebensmittelrecht, | ||
L7 | Praktikum Hospitation | Vorbereitungs-, Gar- und Aufbereitungsverfahren; Koch- und Küchentechnik | 2-3 ECTS zwingend erforderlich | |
Ernährungs-medizin, Diätetik | D1 | Ernährungs-assoziierte | Epidemiologie, Prävention und Therapie von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels (insbes. Diabetes mellitus); Übergewicht und Adipositas; Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts; immunologische, rheumatische und allergische Erkrankungen; Fehl- und Mangelernährung; klinische Laborparameter | 30 |
D2 | Diätetik | Grundlagen der Diätetik, Diätkostformen, relevante Leitlinien | ||
D3 | Praktikum Hospitation | Aufstellen und Berechnen von Tages- und Wochenspeiseplänen bei verschiedenen diätetischen Indikationen | ||
Ernährungs-psychologie, Ernährungs- Beratung und | P1 | Ernährungspsychologie | Wissenschaftlich-theoretische Inhalte der Ernährungspsychologie, | 15 |
P2 | Ernährungssoziologie | Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Ernährung des Menschen, Essstile und Ernährungsgewohnheiten, milieu- und landesspezifische Besonderheiten, Einflüsse auf das Essverhalten | ||
P3 | Grundlagen der Kommunikation | Kommunikation, Kommunikationstheorien und -techniken | ||
P4 | Gesprächsführung und | Gesprächsführung in der Einzel- und Gruppenberatung, methodische und didaktische Grundlagen, Struktur von Beratungsprozessen | ||
P5 | Praktikum Hospitation: | Praktikum in Kliniken, Arztpraxen oder bei einer selbstständigen Diätassistentin/Oecotrophologin, z. B. Hospitation bei Einzel- und Gruppenberatungen inkl. Vorbereitung, Nachbereitung der Maßnahmen in Form von Dokumentation und Evaluation | ||
Betriebs-wirtschaft | W1 | Grundbegriffe der Wirtschaftslehre; | ergänzend empfohlen | |
Gesamt | 100 | |||
Zusätzlich zu den im Studium und Fortbildung erworbenen 100 ECTS sollen 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis nachgewiesen werden. | ||||
ECTS: European Credit Transfer System (1 ECTS = 30 Arbeitsstunden); auch Credit oder Kreditpunkt |
Excel Tabelle zum Ausfüllen: 2024-10-23 Zulassungsvoraussetzungen ET download.xlsx
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse
Mit Kernkompetenzen sind die Lehrinhalte der Ausbildung/des Studiums gemeint.
Dazu gehören: naturwissenschaftliche Grundlagen, biologisch-medizinische Grundlagen, Ernährungswissenschaft, Lebensmittelwissenschaft, Ernährungsmedizin und Diätetik, Ernährungspsychologie und Ernährungssoziologie sowie Beratung und Kommunikation.
Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung, Punkt 4.1 enthält eine detaillierte Auflistung.
Grundqualifikation (Zulassungsvoraussetzungen) für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie" (angelehnt an bisherigen DGE-Zulassungskriterien für die präventive Ernährungsintervention) | ||||
Die Gesamtsumme von 100 ECTS muss durch die Ausbildung/das Studium/ oder durch Fortbildung erreicht werden (Empfehlung: 90 ECTS aus dem Studium und 10 ETCS durch Fortbildung). Innerhalb eines Bereichs müssen alle Themen zu annähernd gleichen Anteilen vertreten sein. Die Zuordnung von vergleichbaren Inhalten zu den Themen kann flexibel gehandhabt werden, z. B. zwischen B1 und E2 | ||||
Bereiche | Themen | Inhalte (Schwerpunkte und Beispiele) | Mindestens zu erreichende ECTS(absolviert in Bachelor/Master/Fortbildung) | |
Naturwissenschaftliche Grundlagen | N1 | Allgemeine, anorganische | Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie | 10 |
N2 | Epidemiologie, Statistische Mathematik, | Auswertung und Interpretation von Daten und Studien; Deskriptive und analytische Statistik, Epidemiologie; Elemente der Differential- und Integralrechnung, Ausgleichs- und Regressionsrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundbegriffe der Physik | ||
Biologisch-medizinische Grundlagen | B1 | Biochemie | Grundlagen biochemischer Prozesse und Reaktionen | 10 |
B2 | Biologie und Genetik | Molekularbiologie, Grundlagen der Genetik | ||
B3 | Physiologie | Funktion (Physiologie) des menschlichen Organismus, u. a. Zellphysiologie, Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt | ||
B4 | Anatomie | Aufbau (Anatomie) des menschlichen Organismus, u. a. Gastrointestinaltrakt, Herz-Kreislauf-System | ||
B5 | Mikrobiologie | Grundlagen der Mikrobiologie | ||
B6 | Erste Hilfe | Allgemeines Verhalten bei Notfällen; Erstversorgung von Verletzten; Blutstillung und Wundversorgung; Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung; Versorgung von Knochenbrüchen; Transport von Verletzten; | ||
Ernährungswissenschaft | E1 | Ernährungsphysiologie | Energiebedarf und -stoffwechsel; Verdauung und Resorption, Verdauungsenzyme, hormonelle Regulation und Steuerung | 20 |
E2 | Biochemie der Ernährung | Biochemische Reaktionen, Intermediärstoffwechsel, Pathobiochemie | ||
E3 | Ernährungslehre, Ernährung des Menschen | Ernährungssituation in Deutschland und weltweit, Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr, Zusammensetzung der Nahrung/Nahrungsinhaltsstoffe; Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr und praktische Alternative Ernährungsformen; | ||
E4 | Angewandte Ernährung/ | Anforderungen an die Ernährung ausgewählter Bevölkerungsgruppen (insbes. Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Senioren); Entwicklung bedarfsorientierter Ernährungskonzepte; Methoden der Ernährungserhebung; Methoden zur Ermittlung des Ernährungsstatus von Personen Nährwertberechnung | ||
E5 | Praktikum/Hospitation: Ernährungsstatus | Anthropometrische Messmethoden, Messung der Körperzusammensetzung mit verschiedenen Methoden, Erfassung des Ernährungsstatus | ||
Lebensmittelwissenschaft | L1 | Lebensmittelchemie | Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln, Sekundäre Pflanzenstoffe; Gentechnik | 15 |
L2 | Lebensmittel-technologie | Prozessschritte und Abläufe der Verarbeitung, Einfluss von Prozessabläufen auf Qualität und Inhaltsstoffe der Lebensmittel; Lebensmittelsensorik | ||
L3 | Grundlagen der Lebensmittelverarbeitung | Zubereitungsverfahren und deren Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln | ||
L4 | Warenkunde | Natürliche und industriell hergestellte Produkte: Herkunft, Verarbeitung, stoffliche Zusammensetzung, Qualitätsmerkmale | ||
L5 | Lebensmittelmikrobiologie, | Mikrobiologie und Toxikologie der Lebensmittel, pathogene Mikroorganismen, | ||
L6 | Lebensmittelrecht | Grundlegende nationale und EU-weite Regelungen zum Lebensmittelrecht, | ||
L7 | Praktikum Hospitation | Vorbereitungs-, Gar- und Aufbereitungsverfahren; Koch- und Küchentechnik | 2-3 ECTS zwingend erforderlich | |
Ernährungsmedizin, Diätetik | D1 | Ernährungsassoziierte | Epidemiologie, Prävention und Therapie von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels (insbes. Diabetes mellitus); Übergewicht und Adipositas; Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts; immunologische, rheumatische und allergische Erkrankungen; Fehl- und Mangelernährung; klinische Laborparameter | 30 |
D2 | Diätetik | Grundlagen der Diätetik, Diätkostformen, relevante Leitlinien | ||
D3 | Praktikum Hospitation | Aufstellen und Berechnen von Tages- und Wochenspeiseplänen bei verschiedenen diätetischen Indikationen | ||
Ernährungspsychologie, Ernährungs Beratung und | P1 | Ernährungspsychologie | Wissenschaftlich-theoretische Inhalte der Ernährungspsychologie, | 15 |
P2 | Ernährungs-soziologie | Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Ernährung des Menschen, Essstile und Ernährungsgewohnheiten, milieu- und landesspezifische Besonderheiten, Einflüsse auf das Essverhalten | ||
P3 | Grundlagen der Kommunikation | Kommunikation, Kommunikationstheorien und -techniken | ||
P4 | Gesprächs-führung und | Gesprächsführung in der Einzel- und Gruppenberatung, methodische und didaktische Grundlagen, Struktur von Beratungsprozessen | ||
P5 | Praktikum Hospitation: | Praktikum in Kliniken, Arztpraxen oder bei einer selbstständigen Diätassistentin/Oecotrophologin, z. B. Hospitation bei Einzel- und Gruppenberatungen inkl. Vorbereitung, Nachbereitung der Maßnahmen in Form von Dokumentation und Evaluation | ||
Betriebswirtschaft | W1 | Grundbegriffe der Wirtschaftslehre; | ergänzend empfohlen | |
Gesamt | 100 | |||
Zusätzlich zu den im Studium und Fortbildung erworbenen 100 ECTS sollen 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis nachgewiesen werden. | ||||
ECTS: European Credit Transfer System (1 ECTS = 30 Arbeitsstunden); auch Credit oder Kreditpunkt |
Excel Tabelle zum Ausfüllen: Zulassungsvoraussetzungen E-Zert Enährungstherapie download.xlsx
Heilmittel, wie die Ernährungstherapie, dürfen nur von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Leistungserbringer1 sind Personen, die über die erforderliche Ausbildung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss verfügen bzw. eine entsprechende Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen. Neben den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 124 Abs. 1 SGB V, gibt es grundsätzliche Qualifikationsanforderungen, die sich aus der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nach § 92 SGB V ergeben.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird zunächst eine Prüfung der Grundqualifikation vorgenommen. Diätassistenten erfüllen diese aufgrund der bundeseinheitlich geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Für Hochschulabsolventen2 wird das Vorliegen der (theoretischen und praktischen) Zulassungsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft. Diese sind in der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" im Punkt 4.1 detailliert aufgeführt.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse
Welche Berufsgruppen sind zulassungsfähig?
Diätassistenten1 mit staatlicher Anerkennung
Hochschulabsolventen1 mit folgenden Abschlüssen:
Oecotrophologie (Diplom, B.Sc., M.Sc.)
Ernährungswissenschaft (Diplom, B.Sc., M.Sc.)
Vergleichbare ernährungswissenschaftliche Abschlüsse
Welche Qualifikationen muss ich für das Zertifikat "E-Zert Ernährungstherapie" mitbringen? Abbildung
Diätassistenten:
Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Hochschulabsolventen:
100 ECTS in den theoretischen Kernkompetenzen aus Studium (mind. 90 ECTS)
und Fortbildung (max. 10 ECTS möglich)
. Diese sind in der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" im Punkt 4.1 detailliert aufgeführt. (Lesen Sie dazu auch die FAQs zu den Kernkompetenzen.)
50 ECTS durch eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie. Diese Tätigkeit sollte durch die Beschäftigung innerhalb eines erfahrenen Teams geprägt sein, z. B. innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis.
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
ECTS ist die Abkürzung für „European Credit Transfer and Accumulation System“ – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Studienleistungen sollen dadurch international lesbar und vergleichbar gemacht werden. ECTS ist die Einheit für den Arbeitszeitaufwand, berechnet aus der Präsenzzeit bei der eigentlichen Lehrveranstaltung plus Vor- und Nachbereitungszeit. Dazu zählen beispielsweise das Lesen von Texten, Prüfungsvorbereitung oder Gruppenarbeit.
1 ECTS = 30 Arbeitsstunden (also neben Vorlesungszeit auch individuelle Arbeitszeit) bzw. 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule/Universität nach dem für Sie geltenden Modulhandbuch (Archiv). Für Absolventen mit „Diplom-Abschlüssen“ - ohne bisheriges Zertifikat – muss die Zertifizierung in der Zertifizierungskommission von E-Zert e. V. individuell diskutiert und beschlossen werden. Sollte es nötig werden Diplomstudiengänge zu prüfen, nutzen wir die Umrechnung:
1 Semesterwochenstunde entspricht 1,5 ECTS (analog zur Vorgehensweise der ZPP).
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung müssen aktiv über die Plattform beantragt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag: E-Zert Antrag.
Nutzen Sie gerne unsere Tutorials um sich vorab zu informieren.
VDOE-Mitglied mit VDOE Zertifikat https://youtu.be/SmH_oIyuF9o
VDOE-Mitglied mit UGB/DGE/VFED Zertifikat https://youtu.be/4rxS5iegago
VDOE-Mitglied ohne Zertifikat oder ohne (erste) Nachzertifizierung https://youtu.be/Oxaosn985_k
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung müssen aktiv über die Plattform beantragt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag: E-Zert Antrag.
Nutzen Sie gerne unsere Tutorials um sich vorab zu informieren.
VDD-Mitglied https://youtu.be/G_5LArlweRo
Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VDD am 19. November 2024 haben die anwesenden Mitglieder entschieden: Das VDD-Fortbildungszertifikat bleibt in seiner bisherigen Form bestehen und wird weiterhin parallel zur E-Zert-Zertifizierung angeboten.
Wenn Sie das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ erhalten, gilt dieses drei Jahre lang – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie es bekommen haben.
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung müssen aktiv über die Plattform beantragt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag: E-Zert Antrag.
Nutzen Sie gerne unsere Tutorials um sich vorab zu informieren.
Diätassistentin1 mit UGB-Zertifikat https://youtu.be/qQ0p5Deyivc
Hochschulabsolventen2 mit UGB-Zertifikat (gleiche Voraussetzungen wie VDOE-Mitglied ohne Zertifikat oder ohne (erste) Nachzertifizierung, da bei der Vergabe des UGB-Zertifikats die ECTS nicht anhand der DGE-Zulassungskriterien von 2011 überprüft wurden) https://youtu.be/Oxaosn985_k
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse
Als QUETHEB-Mitglied müssen Sie keinen Zertifizierungsantrag über dieses Formular stellen.
Bitte nutzen Sie stattdessen den Aktivierungslink, den Sie per Mail erhalten haben. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@quetheb.de.
Die bisherigen Zertifikate sind bis zu dem auf dem Zertifikat angegebenen Ablaufdatum gültig. Eine Nachzertifizierung erfolgt künftig über E-Zert e. V.
Fachkräfte mit dem Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ können sich auf der gemeinsamen Plattform eintragen und zukünftig nachzertifizieren lassen. Seit Juni 2024 ist es möglich, sich auf der neuen Plattform (E-Zert Antrag) zu registrieren, sofern die Grundvoraussetzungen gegeben sind. Ab Januar 2025 ist dann keine Erst-Antragstellung zum Erwerb der bisherigen VDOE/QUETHEB-Zertifikate mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt findet die Zertifikatsvergabe von VDOE und QUETHEB ausschließlich über E-Zert e. V. statt.
Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VDD am 19.11.2024 haben die anwesenden Mitglieder entschieden, das VDD-Fortbildungszertifikat in seiner jetzigen Form parallel zur E-Zert Zertifizierung aufrechtzuerhalten.
Abbildung Bestandsschutz/Übergangregelung
VDD-Zertifikatsinhaber sind Diätassistenten1, d. h. mit der Einreichung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten sie automatisch das Zertifikat.
Diätassistenten (VDD Mitglied - ohne Zertifikat) benötigen lediglich die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, um den Antrag auf Erhalt des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung auf der Plattform zu stellen.
VDOE/QUETHEB(ET)-Zertifikatsinhaber, die bereits eine oder wiederholte Nachzertifizierungen absolviert haben, können den Antrag auf Erhalt des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung auf der Plattform stellen. Sie erhalten „Bestandsschutz“, das heißt hier findet keine Überprüfung der ECTS oder der Berufserfahrung statt. Diese sind mit den bisherigen Nachzertifizierungen abgedeckt. (s. Abbildung und Tabelle).
Inhaber des UGB-Zertifikats können sich ebenfalls auf der neuen Plattform registrieren: Antrag Zertifikat (E-Zert Antrag) klicken und wie angezeigt fortfahren. Es findet eine Prüfung des Berufs-/Studienabschlusses (Inhalte/Module 100 ECTS) und der praktischen Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie (50 ECTS) statt. Die Restlaufzeit des aktuellen Zertifikats kann übernommen (individuelle Entscheidung).
Bei DGE/VFED-Zertifikatsinhabern, die Mitglieder in einem der bei E-Zert teilnehmenden Verbände sind, findet eine Prüfung des Berufs-/Studienabschlusses (Inhalte/Module 100 ECTS) und der praktischen Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie (50 ECTS) statt. Die Restlaufzeit der DGE/VFED-Zertifikate wird nicht übernommen.
Für VDOE/QUETHEB(EB)3-Zertifikatsinhaber ohne eine Nachzertifizierung findet eine Überprüfung der im Studium absolvierten ECTS statt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Prüfung des Bereichs D (Ernährungsmedizin und Diätetik) sowie im Bereich P (Ernährungspsychologie, Ernährungssoziologie, Beratung und Kommunikation/Pädagogik/Psychologie), da diese in der bisher durchgeführten Prüfung anhand der „DGE-Zulassungskriterien“ nicht voll umfänglich enthalten waren (s. Tabelle 1). Der Nachweis über eine einjährige vollzeitäquivalente praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie wurde bereits bei der Zertifizierung geprüft.
Bei DGE/VFED/UGB-Zertifikatsinhabern ohne Nachzertifizierung findet eine Überprüfung der im Studium absolvierten ECTS statt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Prüfung des Bereichs D (Ernährungsmedizin und Diätetik) sowie im Bereich P (Ernährungspsychologie, Ernährungssoziologie, Beratung und Kommunikation/Pädagogik/Psychologie), da diese in der bisher durchgeführten Prüfung anhand der „DGE-Zulassungskriterien“ nicht voll umfänglich enthalten waren (s. Tabelle 1). Der Nachweis über eine einjährige vollzeitäquivalente praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie wird anhand von Arbeitszeugnissen oder durch Vorlage einer Bestätigung des Steuerberaters über eine freiberufliche Tätigkeit, mit Ausweisung des Anteils an therapeutischer Leistung (auf ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung), geprüft. Unterstützung erhalten Sie jederzeit durch die Geschäftsstelle von E-Zert e. V.
Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ – Empfehlungen für diverse Zielgruppen | ||||
bisheriges Zertifikat | DGE-Zulassungskriterien | Grundqualifikation Ernährungstherapie (100 ECTS) | Praktische Tätigkeit im Bereich EB/ET | Empfehlung |
Zertifikat Ernährungs-berater/in VDOE mit Nachzertifi-zierung (NZ) |
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| Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen (außer für Inhaber mit NZ 2024; hier 2024 letztmalige NZ durch VDOE – Falls Punkte schon vor Ende 2024 erfüllt, ebenfalls direkter Eintrag möglich – auch bei erster NZ) |
Zertifikat Ernährungsberater/in VDOE ohne NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P |
| Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum. |
QUETHEB ET |
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|
| Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen |
QUETHEB EB mit NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P |
| Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum. |
QUETHEB EB ohne NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P |
| |
DGE-Zertifikat mit NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P | erforderlich | Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie; Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum. |
DGE-Zertifikat ohne NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P | erforderlich | |
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VFED-Zertifikat mit NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P | erforderlich | Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum. |
VFED-Zertifikat ohne NZ | Bei Erst-Zertifizierung geprüft | Prüfung erforderlich Bereich D und P | erforderlich | |
UGB-Zertifikat mit NZ |
| Prüfung erforderlich Bereich D und P | erforderlich | Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie; Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum. |
UGB-Zertifikat ohne NZ |
| Prüfung erforderlich | erforderlich | |
Personen auf dem Weg zu einem Zertifikat | ||||
VDOE |
| Prüfung erforderlich | erforderlich | Im Studium oder nach dem Studium auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Tabelle zum Download) achten und darauf hinarbeiten. Praktische Erfahrungen in Ernährungsberatung und -therapie sammeln. Dann Antrag auf Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ stellen.
Ggf. laufenden Zertifizierungsprozess weiterverfolgen, beenden und dann bei der Erfüllung der Kriterien Antrag auf Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ stellen. Evtl. zur 1. Nachzertifizierung den Antrag auf Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ stellen. |
VFED |
| Prüfung erforderlich | erforderlich | |
QUETHEB |
| Prüfung erforderlich | erforderlich | |
Personen im DGE-Curriculum |
| Prüfung erforderlich | erforderlich | |
Personen im UGB-Zertifizierungsprozess |
| Prüfung erforderlich | erforderlich |
[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.
[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse.
[3] QUETHEB Registrierung Ernährungsberatung
Bei der Beantragung des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ wird zwischen VDOE-Zertifikatsinhabern unterschieden, die bereits eine Nachzertifizierung haben und jenen, bei denen noch keine Nachzertifizierung erfolgt ist.
Bei denen, die noch keine Nachzertifizierung durchlaufen haben, wird überprüft, ob die für den Antrag des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ notwendigen ECTS vorliegen.
Bei denen, die bereits eine VDOE-Nachzertifizierung durchlaufen haben, geht E-Zert e. V. davon aus, dass mit den in dieser Zeit erforderlichen Fortbildungen und der erworbenen Berufserfahrung ggf. fehlende ECTS ausgeglichen sind. Daher findet hier keine Überprüfung der notwendigen ECTS statt.
Ja, die Restlaufzeit findet Berücksichtigung.
Läuft Ihr VDOE-/QUETHEB-Zertifikat zum 31.12.2025 aus, dann erhalten Sie das Zertifikat "E-Zert Ernährungstherapie" mit dem Ablaufdatum 31.12.2025.
Die Preisgestaltung ist so angelegt, dass E-Zert e. V. kostendeckend (nicht gewinnorientiert) arbeiten kann. Mitglieder der teilnehmenden Verbände profitieren in Bezug auf die Kosten für die Zertifizierung und Eintragung von einem günstigeren Preis (Vorzugspreis).
Nichtmitglieder zahlen einen deutlich höheren Preis. Dieser setzt sich zusammen aus:
30,- € Registrierung1 (= Veröffentlichung auf der Webseite) + 75,- € Bearbeitungsgebühr + 160,- € bzw. 145,- €(das entspricht dem Mitgliedsbeitrag des entspr. Berufsverbandes [VDD oder VDOE]).
Für die Nachzertifizierung ist eine separate Gebühr zu entrichten. Diese ist momentan mit 120,00 € kalkuliert (alle 3 Jahre).
Mit welchen Kosten müssen MITGLIEDER der Trägerverbände rechnen, um das Zertifikat „Ernährungstherapie“ zu erlangen bzw. es nachzertifizieren zu lassen? Abbildung 1 - Abbildung 2
Mit welchen Kosten müssen NICHT-Mitglieder der Trägerverbände rechnen, um das Zertifikat „Ernährungstherapie“ zu erlangen bzw. es nachzertifizieren zu lassen? Abbildung 3 - Abbildung 4
[1] Registrierung = Veröffentlichung auf der Webseite
Ja, im Rahmen des Bestandsschutzes gilt die Selbständigkeit als Praxis-Erfahrung; einen entsprechenden Nachweis über die Tätigkeiten, insbesondere für Therapie (umsatzsteuerbefreite Leistungen), kann z. B. ein Steuerberatungsbüro ausstellen. Unterstützung erhalten Sie jederzeit durch die Geschäftsstelle von E-Zert e. V.
Für die Neubeantragung des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ gilt, dass 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit sollte durch die Beschäftigung innerhalb eines erfahrenen Teams geprägt sein.
Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ inkludiert die notwendigen ECTS, die im Leitfaden Prävention gefordert von der ZPP geprüft werden.
Die ZPP hat die Vorgabe, selber zu überprüfen, ob die geforderte Anbieterqualifikation vorliegt. Unser Ziel ist es zukünftig das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ bei der ZPP hochladen zu können und damit als Anbieter anerkannt zu sein.
Sobald Sie bei E-Zert registriert sind, können Sie Ihre Teilnahme an Fortbildungen direkt und unkompliziert Ihrem Fortbildungskonto zuordnen – idealerweise über QR-Code und App.
Diese Zuordnung funktioniert bei E-Zert wie folgt:
QR-Code scannen: Jede von E-Zert anerkannte Fortbildungsveranstaltung erhält im Vorfeld einen eindeutigen QR-Code (Fortbildungsnummer). Dieser wird am Ende der Veranstaltung angezeigt.
App-Nutzung durch Teilnehmende einer Veranstaltung: Teilnehmende können den QR-Code mit der E-Zert App scannen. Dies dient als Nachweis für die Teilnahme und ordnet automatisch die Fortbildungspunkte Ihrem individuellen E-Zert-Fortbildungskonto zu.
Alternative per PDF: Sollte der QR-Code nicht gescannt werden, kann alternativ eine Teilnahmebescheinigung als PDF eingereicht werden. Hierfür fällt jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5 €/TN-Bescheinigung an. Der Zeitpunkt, ab dem diese Regelung gilt, wird allen Zertifizierten rechtzeitig mitgeteilt!
Für Veranstaltungen, die nicht auf der Plattform gelistet sind (keinen QR-Code haben), fällt zukünftig in den Kategorien I bis III a (s. Zertifizierungsordnung) eine Bearbeitungsgebühr von 5 €/TN-Bescheinigung an. Ausgenommen davon sind die Kategorien III b, III c, IV bis VIII. Der Zeitpunkt, ab dem diese Regelung gilt, wird allen Zertifizierten rechtzeitig mitgeteilt!
Werden Sie selbst aktiv und machen den Fortbildungsanbieter bereits bei der Anmeldung zur Fortbildung darauf aufmerksam, die angebotenen Fortbildungen bei E-Zert e. V. anzumelden und so einen QR-Code zu erhalten.
Das Verfahren ist also so gestaltet, dass der QR-Code die bevorzugte und gebührenfreie Methode darstellt, um Fortbildungen dem persönlichen Konto zuzuordnen.
Eine Mitgliedschaft in mindestens einem der vier teilnehmenden Verbände ist in Bezug auf die Kosten sehr vorteilhaft. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend erforderlich. Es ist zwischen Fachverband und Berufsverband zu unterschieden. Jeder sollte wenigstens in einem Berufsverband vertreten sein. Da Verbände unterschiedliche Schwerpunkte und Vorteile anbieten, kann es vorteilhaft sein, in weiteren Fachverbänden Mitglied zu sein oder zu werden.
Die Preisgestaltung ist so angelegt, dass E-Zert e. V. kostendeckend (nicht gewinnorientiert) arbeiten kann. Für Mitglieder der teilnehmenden Verbände werden die Kosten für die Zertifizierung und Eintragung zumVorzugspreis angeboten, dementsprechend zahlen Nichtmitglieder einen höheren Preis. Dieser setzt sich zusammen aus 30,- € + 75,- € Bearbeitungsgebühr + [Höhe Mitgliedsbeitrag entspr. Berufsverband].